Wie es nicht anders zu erwarten war, hat die Europäische Zentralbank gestern wieder ihre Leitzinsen erhöht. Damit stehen die Leitzinsen 0,25 % höher als noch in der letzten Woche. Auf einen Stand von 3,5 % haben die Marktteilnehmer allerdings nur sehr gering reagiert, denn diese Entscheidung stand schon länger fest.

Diese Erhöhung bedeutet aber auch, dass die sehr niedrigen Zinsen für langfristige Kredite, wie zum Beispiel Hypothekenkredite, in der nächsten Zeit steigen werden. Experten empfehlen nach wie vor eine Tilgung des Kredites von mindestens 2 %. Daran wird auch eine Erhöhung der Bauzinsen nichts ändern. 2 % Tilgung ist ein Zeitrahmen, der für Kreditnehmer auch bei einer hohen Summe gerade noch überschaubar ist.

Ein Bauzinsen Vergleich zeigt ganz deutlich wie der Zinssatz nach der Anlagedauer gestaffelt wird. So beträgt der derzeitige Zinssatz für einen Anlagezeitraum von fünf Jahren 3,62 % und bei 20 Jahren sind es schon 4,15 %. Trotzdem ist Bauen oder der Erwerb einer Immobilie so günstig wie schon lange nicht mehr.
Ähnliches gilt bei Zinsaufschlägen für Forward Darlehen. Auch bei dieser Art von Darlehen ist der Zinssatz immer noch entsprechend niedrig. Damit haben Kunden, die in erster Linie auf Sicherheit setzen, die Möglichkeit einer günstigen Anschlussfinanzierung. Der derzeit noch sehr niedrige Zinssatz sollte für Bauherren ein Anlass sein schon über die Anschlussfinanzierung nachzudenken, selbst wenn die Festzinsbindung noch für einige Jahre besteht. Das Forward Darlehen kann ohne großen Aufwand jetzt schon abgeschlossen werden.

Am meisten profitieren können Kreditnehmer, deren Prolongationen innerhalb des nächsten Jahres anstehen. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick können sie sich Konditionen sichern, die an die derzeitigen Top-Konditionen fast heranreichen. Allerdings sollten Prolongationsangebote der jetzigen Bank nicht sofort angenommen werden. Schließlich kann man nicht wissen, ob der Markt nicht bessere Angebote zu bieten hat.
Inzwischen ist es sogar möglich, dass Immobilienkäufer unter bestimmten Voraussetzungen aus ihrem Darlehen aussteigen können, ohne dass sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

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