Hauseigentümer stecken mit zunehmendem Alter der Immobilie und ihres eigenen immer mehr Geld in die Instandsetzung des Eigentums. Wenn dann die Rentenzeit begonnen hat, reicht die Rücklageauf dem Sparbuch, sofern man überhaupt eine Rücklage bilden konnte, meist nicht mehr aus, um sich selbst seinen Ansprüchen entsprechend zu versorgen. Am Rand des Existenzminimums bleibt dann häufig nur noch das Sozialamt, wo man alles offen legen muß und womöglich die Immobilie verkaufen muß, um Gelder frei zu schaufeln. Für viele Hausbesitzer ist das wie das unterschreiben eines Todesurteils.

In solch einer Situation kann man auf anderen Wegen an eine Zusatzrente kommen, ohne seine geliebte Immobilie verlassen zu müssen. Die Umkehrhypothek, auch Immobilienrente genannt, ist in diesem Zusammenhang eine gute Lösung welche Anbieter von Immobilienrenten damit gefunden haben.

Voraussetzungen für eine Immobilienrente

Anbieter von Immobilienrenten haben sich gemeinsam Gedanken gemacht, welche Voraussetzungen für eine Immobilienrente erbracht werden müssen. Diese sind:

  • Mindestalter sechzig Jahre
  • Wert der Immobilie muß ausreichen
  • Hausbesitzer bleibt für die Instandsetzung der Immobilie zuständig
  • Lastenfreiheit der Immobilie

Immobilienrenten lassen den Eigentümer wählen

Die Anbieter von Immobilienrenten lassen den Eigentümer der Immobilie zwischen zwei Rentenlaufzeiten wählen. Bei der ersten Variante erhält der Eigentümer eine Rente bis zum Statistisch zu erwartenden Lebensende. Mit der zweiten Variante bekommt der Eigentümer der Immobilie die Rente Lebenslang. Dies fällt allerdings geringer aus als die erste Variante. Der Kredit muß in beiden Varianten erst mit dem Tod des Eigentümers zurück bezahlt werden. Hier wird mit dem Tod des Eigentümers die Immobilie an den Anbieter der Rente übereignet.

Alternativ die Zustifterrente

Bei der Zustifterrente wird die Immobilie an eine Stiftung veräußert, die dem ehemaligen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht einräumt und eine lebenslange Rente auszahlt. Hier wird zusätzlich das Modell der Zeitrente angeboten, wobei der ehemalige Eigentümer auf eine festgesetzte Zeit weiterhin die Rente erhält, auch wenn er vorher ausziehen oder versterben sollte.

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